Hornsittich
Verbreitung:
Neukaledonien
Unterbringung:
Ideal ist eine Voliere von ca. 3m x 1m x 2m
Verhalten in Zuchtanlagen:
Bewegungsaktive Sittiche, mit meckernder, leiser Stimme. Haltung nicht unproblematisch, da anfällig gegen Darmerkrankungen. Häufig überraschende Todesfälle. Gut eingewöhnte oder in Gefangenschaft aufgezogene Vögel robuster. Wenig scheu. Scharren häufig am Boden. Mit anderen Vögel verträglich.
Keine Nager.
Fütterung:
Viel Früchte und Beeren. Samenmischung aus Hirse, Glanz, Hafer und wenige Sonnenblumenkerne (am besten gekeimt). Viel Gemüse und Grünzeug, insbesondere Paprika und Peperoni. Regelmäßig Zweige mit frischem Blüten und Knospen. Mineralstoffe und Vitaminangaben, insbesondere im Frühjahr und Herbst Vitamin C. Kleine Mengen von Mehlwürmern. Während der Jungenaufzucht Ei Futter. Regelmäßige Wurmkuren.
Zucht:
Gelingt in den letzten Jahren trotz kleiner Bestände regelmäßig. Nicht vor dem ersten Lebensjahr brüten lassen. Brutbeginn während des ganzen Jahres. Winterbruten vermeiden. Gelege ca. 3-5 Eier, gebrütet wird meist ab dem 2. Ei. Brutdauer ca. 20 Tage. Nestlings Zeit ca. 35 Tage. Nistkastengröße ungefähr 20cm x 20cm x 45cm. Gemeinschaftshaltung auch während der Brut möglich, aber nicht zu empfehlen.
Beschreibung:
Größe 32 cm. Insgesamt grün, gelblich auf Brust, Bauch und
Unterschwanzdecken. Unterrücken grüngelb. Ohrdecken und Nacken gelb. Stirn und Scheitel rot. Zügel und vordere Wangen schwarz. Schwarze Haube aus zwei Federn mit roten Spitzen. Außenfahnen der Schwungfedern violettblau. Iris orangerot. Schnabel hellblaugrau, an der Spitze schwärzlich.
Beine und Füße dunkelgrau. Jungvögel wie Alttiere, jedoch mit matteren Farben. Iris dunkel. Schnabel hell.
Rechtlicher Hinweis:
Schutzstatus: Anhang A Beachten Sie in jedem Fall die Festlegungen in der
„Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten“
(Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) sowie die Gutachtung zur Tierhaltung.
Nach Anlage 6 BArtSchV: Pflichtring 6,0.